AGB

- Berufsziel finden -

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zwischen dem Auftraggeber (Klient) und Berufsziel-finden (Auftragnehmer) wird folgende Vereinbarung geschlossen:

§ 1 Vertragsgegenstand

Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer „Berufsziel-finden“ mit der Beratung bezogen auf Berufswahl, Studienwahl (Bachelor), Studienwahl (Master), beruflicher Einstieg, Umstieg, Wiedereinstieg, Aufstieg oder zur Optimierung der Bewerbungsunterlagen und Vorbereitung auf ein Vorstellungsgespräch.

§ 2 Leistungserbringung des Auftragnehmers

(1) Der Auftragnehmer erbringt die kostenpflichtige Berufsberatung, Studienberatung und Bewerbungsberatung mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Kenntnisstand. Er berücksichtigt nach Möglichkeit besondere Umstände und Wünsche des Auftraggebers.
(2) Der Auftragnehmer ist in der Einteilung seiner Arbeitszeit frei. Beratungstermine werden aber einvernehmlich zwischen beiden Parteien vereinbart.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat die Beratungsleistungen des Auftragnehmers durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird insbesondere dem Auftragnehmer die dafür erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen. Der Auftraggeber wird sich aktiv, vertrauensvoll, und ehrlich am Beratungsprozess beteiligen.

(2) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann der Auftragnehmer aus diesem Grunde seine Beratungsleistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb angemessener Zeit erbringen, so entbindet dies den Auftraggeber nicht von seiner Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Honorars.

(3) Der Auftragnehmer übernimmt ausdrücklich keine Gewähr für den Erfolg der Bewerbungs- oder sonstigen Aktivitäten des Auftraggebers, welche dieser nach der Beratung durch den Auftragnehmer unternimmt. Dem Auftraggeber ist klar, dass ein Erfolg auf diesem Gebiet von einer Vielzahl unterschiedlicher Faktoren abhängt, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat (Lage auf dem Arbeitsmarkt, konjunkturelle Entwicklung etc. pp.) Der Auftraggeber erklärt mit seiner Unterschrift sein Einverständnis hiermit.

§ 4 Vergütung, Abschlagszahlung, Aufwendungsersatz

(1) Der Auftragnehmer erhält für seine Tätigkeit, gemäß § 1 oder in persönlicher Absprache mit dem Auftraggeber ein Beratungshonorar. Alle Preisangaben sind Endpreise.

Die Zahlungen sind auf das Konto des Auftragnehmers zur überweisen:

Berufsziel-finden
Sparkasse Oberland
IBAN DE607035103000004134 50
BIC BYLADEM1WHM

Die Zahlung soll nach Erbringung der Beratungsleistung und der Übermittlung der Beratungsdokumentation innerhalb von sieben Werktagen geleistet werden. Dies kann in bar gegen Quittung am Geschäftssitz des Auftragnehmers getan werden oder mittels einer Überweisung an oben genanntes Konto.

(2) Punktuelle, kurze Berufs- und Studienberatung werden nach der Leistungserbringung in bar gegen Quittung am Geschäftssitz des Auftragnehmers bezahlt.

(3) Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Ersatz für nicht im Auftrag enthaltene zusätzliche Kosten (z.B. Einschreiben, Reisen).

(4) Zurzeit kein Ausweis der Umsatzsteuer in den Rechnungsbeträgen gemäß §19(1) UStG.

§ 5 Auftrag, Terminausfall, Vertragsdauer, Kündigung

(1) Der verbindliche Abschluss des Beratungsvertrages bedarf der schriftlichen Willenserklärung. Diese kann über das Online-Anmeldeformular erfolgen. Die Anmeldung per E-Mail ist ebenfalls wirksam, wenn die Beratungsleistung benannt wird.

(2) Die Auftragsannahme durch Berufsziel-finden erfolgt durch eine schriftliche Bestätigung.

(3) Sagt der Auftraggeber den vereinbarten Beratungstermin aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat innerhalb von 5 Werktagen vor dem Termin ab, entstehen dem Teilnehmer Gebühren in Höhe von 50 EUR. Die Gebühr entfällt, wenn zeitnah (1-2 Tage) ein neuer Termin vereinbart werden kann.

(4) Sagt der Auftraggeber den vereinbarten Beratungstermin aus Gründen, die er zu vertreten hat innerhalb von 20 Werktagen vor dem Termin ab, entstehen dem Teilnehmer Gebühren in Höhe von 190,- Euro (ggf. inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer). Falls gewünscht, wird versucht zeitnah (1-2 Tage) einen neuen Termin zu vereinbaren. Dann entfällt die Gebühr.

(5) Wird der Beratungstermin von Berufsziel-finden abgesagt, werden eventuell  entstandene Kosten von Berufsziel-finden getragen. Die Kosten sind durch Belege nachzuweisen.

(6) Der Vertrag beginnt mit der Willenserklärung und läuft auf unbestimmte Zeit.

(7) Jede Kündigung bedarf der Schriftform (Brief, Email, Fax).

(8) Sollte der Auftraggeber nach den ersten zwei Beratungsstunden den Eindruck gewonnen haben, dass eine Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer nicht harmoniere oder nicht zu den erwarteten Ergebnissen führe, hat er das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist unverzüglich gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären. Ein Rücktrittsrecht aus denselben Gründen steht ebenso dem Auftragnehmer zu.

(10) Der Auftragnehmer hat ihm überlassene Arbeits- und Geschäftsunterlagen nach Vertragsbeendigung unverzüglich und unaufgefordert zurückzugeben oder zu vernichten. Elektronische Daten sind vollständig zu löschen. Ausgenommen davon sind Unterlagen und Daten, hinsichtlich derer eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, jedoch nur bis zum Ende der jeweiligen Aufbewahrungsfrist. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf dessen Wunsch die Löschung schriftlich zu bestätigen.

§ 6 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung des Auftragnehmers der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.

(3) Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers besteht nicht.

(4) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter des Auftragnehmers.

§ 7 Vertraulichkeit

(1) „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere persönliche Angaben des Auftraggebers.

(2) Die Parteien vereinbaren, über solche vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung besteht für einen Zeitraum von 12 Jahren nach Beendigung des Vertrags fort.

(3) Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,

(a) die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;

(b) die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;

(c) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.

§ 8 Datenschutz und Datensicherheit

(1) Die Vertragsparteien beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer wird insbesondere, sofern er in Kontakt mit personenbezogenen Daten kommt, diese Daten im Sinne des § 11 Abs. 3 BDSG nur im Rahmen der Weisung des Auftraggebers erheben, verarbeiten oder nutzen.

(2) Der Auftragnehmer ist zu regelmäßiger Datensicherung im erforderlichen Umfang verpflichtet. Er hat zudem die technischen und organisatorischen Anforderungen gem. der Anlage zu § 9 BDSG zu erfüllen. Insbesondere hat er die seinem Zugriff unterliegenden Systeme gegen unbefugte Kenntnisnahme, Speicherung, Veränderung sowie sonstige nicht autorisierte Zugriffe oder Angriffe, gleich welcher Art, durch Mitarbeiter des Auftraggebers oder sonstige Dritte zu schützen. Hierzu ergreift er die nach dem neuesten Stand bewährter Technik geeigneten Maßnahmen in erforderlichem Umfang, insbesondere zum Schutz gegen Viren und sonstige schadhafte Programme oder Programmroutinen, außerdem sonstige Maßnahmen zum Schutz seiner Einrichtung, insbesondere zum Schutz gegen Einbruch.

§ 9 Sonstiges, salvatorische Klausel

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel. Elektronische Dokumente in Textform erfüllen das Schriftformerfordernis nicht.

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen beider Parteien finden keine Anwendung.

(3) Erfüllungsort ist Weilheim. Ausschließlicher Gerichtsstand für Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Weilheim.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu finden, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am besten gerecht wird.

Berufsziel finden

12. Juni 2018 in Weilheim (Oberbayern)